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# PM: Fridays for Future klagt für eine Demonstration auf der A33 Aufgrund des erneuten Verbots der Fahrraddemonstration über die A33 am 06.06.2021 haben wir, Fridays for Future Osnabrück, Klage gegen die Stadt Osnabrück erhoben. Diese hält eine Überfahrt der Autobahn wegen der Verkehrssicherheit für unmöglich und hat die für den 06. Juni angemeldete Fahrraddemonstration über die A33 deshalb in einer Ermessensentscheidung verboten. Wir sehen darin eine unangebrachte fundamentale Einschränkung des Demonstrationsrecht, denn grundsätzlich kann der/die Veranstalter:in einer Versammlung den Versammlungsort frei wählen, weswegen wir am 31. Mai 2021 eine Klage beim Verwaltungsgericht Osnabrück eingereicht haben. In den vergangenen Monaten versuchten wir bereits zweimal, eine Demonstration auf der A33 gegen die A33 Nord anzumelden. In beiden Fällen fand ein entsprechendes Kooperationsgespräch zwischen der Stadt Osnabrück, der Polizei Osnabrück und Fridays for Future statt. Die erste Demonstration über die A33 wurde für einen Freitag, den 29.01.2021 angemeldet. Das Befahren der Autobahn wurde uns jedoch untersagt, der Verkehr sei an einem Freitag Nachmittag übermäßig beeinträchtigt, hieß es seitens der Behörden. Stattdessen wurde im Kooperationsgespräch angeregt, eine solche Demonstration an einem Sonntag durchzuführen, da an diesem Tag insbesondere die verkehrlichen Beeinträchtigungen geringer wären. Es sei zudem mit weniger und ruhigerem Verkehr zu rechnen. Die Steuerungsmöglichkeit durch die Polizei sei verbessert und die Gefährdung des sich auf der Autobahn befindenden Verkehrs sei geringer. Dementsprechend unternahmen wir einen zweiten Versuch und meldeten die nächste Fahrraddemonstration für einen Sonntag, den 09.05.2021 an. Doch auch dies wurde abgelehnt, nun mit Verweis auf die Autobahn GmbH, welche von der Stadt angehört wurde. Die Autobahn GmbH ist allerdings für die Gefahrenabwehr und für die öffentliche Sicherheit grundsätzlich nicht zuständig, es sei denn, es würde um bauliche Angelegenheiten gehen. Daher betrachten wir die Anhörung der Autobahn GmbH als nicht relevant für diese Entscheidung. Da am kommenden Sonntag, dem 06.06.2021, der bundesweite dezentrale Anti-Autobahn Aktionstag stattfindet, haben wir erneut eine Demonstration gegen die A33 Nord auf der Autobahn angemeldet. Das Motto dieses Aktionstags ist „Sozial- und klimagerechte Mobilitätswende Jetzt! Autobahnbau stoppen!“. In ganz Deutschland finden in verschiedenen Städten über 50 Aktionen statt. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück ist nur mit der Unterstützung durch Spenden der Zivilgesellschaft möglich geworden. Es freut uns sehr, das auch viele Bürger:innen einen Weiterbau der Autobahn 33 trotz Klimakrise und die damit einhergehende Rodung eines Waldes für unangemessen halten. Insbesondere seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die die Grundrechte auf eine menschenwürdige Zukunft und auf ein ökologisches Existenzminimum neu hervorhebt, ist die Position für den Stopp der A33 Nord nicht weiter verhandelbar. Wir hoffen, dass das Verwaltungsgericht diese Entscheidung mit berücksichtigt. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen per Mail oder Telefon zur Verfügung.